Die NIS 2.0 Richtlinie: Wichtige Aspekte und Umsetzung für Unternehmen

NIS-2 Ready mit ESSINGER CONSULTING

Was ist die NIS 2.0 Richtlinie?

Definition und Zweck der NIS 2.0 Richtlinie

  • Die NIS 2.0 Richtlinie ist eine EU-Richtlinie, die ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU schaffen soll.

  • Sie ersetzt die NIS-Richtlinie von 2016 und erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen.

  • Die Richtlinie zielt auf ein besseres gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU ab.

Historischer Hintergrund und Entwicklung der NIS 2.0 Richtlinie

  • Die NIS 2.0 Richtlinie wurde im Dezember 2022 beschlossen und muss von den Mitgliedstaaten bis Oktober 2024 umgesetzt werden.

  • Die Richtlinie ist am 16. Jänner 2023 in Kraft getreten.

  • Die nationale Umsetzung der NIS 2.0 Richtlinie erfolgt durch das IT-Sicherheitsgesetz, das die Grundlage für die Umsetzung der NIS 1-Richtlinie bildete.

Anwendungsbereich und Betroffene

Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) und besonders wichtige Einrichtungen

  • Die NIS 2.0 Richtlinie gilt für öffentliche oder private Einrichtungen, die in den Anhängen I und II genannten Sektoren tätig sind und bestimmte Größen- und Mitarbeiterzahlen überschreiten.

  • Einrichtungen können auch unabhängig von der Größe in den Anwendungsbereich der NIS 2.0 Richtlinie fallen.

18 betroffene Sektoren und ihre spezifischen Anforderungen

Die NIS 2.0 Richtlinie kategorisiert betroffene Einrichtungen in “wesentliche Einrichtungen” und “wichtige Einrichtungen”, die unterschiedliche Aufsichtsregeln unterliegen.

Die Kategorisierung von Einrichtungen in “wesentliche” und “wichtige” Einrichtungen soll eine strengere ex-ante und ex-post Aufsicht ermöglichen.

Die NIS 2.0 Richtlinie betrifft 18 Sektoren, die als besonders kritisch für die Cybersicherheit angesehen werden. Diese Sektoren umfassen Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Raumfahrt, Lebensmittelproduktion, chemische Industrie, Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Herstellung von Arzneimitteln, Herstellung von Medizinprodukten und Cloud-Dienste. Jedes dieser Sektoren unterliegt spezifischen Anforderungen, um die Sicherheit und Resilienz gegenüber Cyberangriffen zu gewährleisten.

Das BSI sammelt, wertet und tauscht Informationen zu Cyberbedrohungen aus, um die Sicherheit der betroffenen Sektoren zu gewährleisten.

Unternehmen, die von der NIS 2.0 Richtlinie betroffen sein könnten, können die Betroffenheit über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüfen. Nutzen Sie hierfür den folgenden Link zur Betroffenheitsprüfung: Betroffenheitsprüfung NIS 2.

Pflichten und Anforderungen

Sicherheit und Risikomanagement

  • Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die IT und Prozesse ihrer erbrachten Dienste zu schützen, Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit zu vermeiden und Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen gering zu halten.

Maßnahmen zur Vorbereitung auf Cybersicherheitsvorfälle

  • Die von Betreibern und Einrichtungen umzusetzenden Maßnahmen müssen auf einem gefahrenübergreifenden Ansatz beruhen und sollen europäische und internationale Normen berücksichtigen.

Registrierung und Kontaktstelle

  • Einrichtungen und Betreiber müssen sich selbst identifizieren und beim BSI registrieren.

  • Für bestimmte Unternehmen gelten spezielle Registrierungsregeln.

Umsetzung und Fristen

Stand der Dinge und aktuelle Entwicklungen

  • Das NIS2-Umsetzungsgesetz sollte ursprünglich im Oktober 2024 in Kraft treten, das bisherige BSIG dann außer Kraft.

  • Die EU-Frist Oktober 2024 konnte nicht eingehalten werden, ein Inkrafttreten ist in der zweiten Hälfte 2025 wahrscheinlich.

Fristen und Umsetzungsschritte für Unternehmen

  • Das Gesetz NIS2UmsuCG tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, es sollte eigentlich im Oktober 2024 in Kraft treten.

  • Das bisherige BSI-Gesetz tritt in der alten Fassung dann außer Kraft.

Rechtsverordnung und Änderungen der Referentenentwürfe

  • Verschiedene Anforderungen aus dem NIS2UmsuCG sollen durch eine oder mehrere Rechtsverordnungen konkretisiert oder definiert werden.

  • Die Rechtsverordnung soll im Einklang mit dem KRITIS-Dachgesetz definiert werden und Betreiber und Einrichtungen in einer Verordnung zusammenfassen.

Cyber Security und IT-Sicherheit

Bedeutung von Cyber Security und IT-Sicherheit für Unternehmen

  • Die Cybersicherheit ist in einem konstanten Wandel und nimmt eine zunehmend kritische Bedeutung für Unternehmen und Regierungen ein.

  • Die Anzahl und die Erfolgsquote von Cyberangriffen stiegen in den vergangenen Jahren stetig an.

Maßnahmen zur Stärkung der Cyber Security

  • Die Unternehmen müssen mindestens die folgenden Cybersecurity-Maßnahmen umsetzen.

  • Die Maßnahmen umfassen den Schutz von IT-Systemen und deren physischer Umwelt.

    Unternehmen, die Unterstützung bei der Umsetzung der NIS 2.0 Richtlinie benötigen, können sich an unsere Experten wenden. Besuchen Sie nis2ready.de, um mehr zu erfahren und Ihre Cybersecurity-Strategie zu optimieren.

Netz und Informationssystemen

Sicherung von Netz und Informationssystemen

Die Sicherung von Netz und Informationssystemen ist ein zentraler Bestandteil der NIS 2.0 Richtlinie. Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ihre IT-Systeme und Prozesse zu schützen. Dies umfasst die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Verschlüsselung und Zutrittsbeschränkungen sowie die regelmäßige Durchführung von Sicherheitsaudits und -tests.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der NIS 2.0 Richtlinie ist die Einführung eines umfassenden Risikomanagement-Systems. Unternehmen müssen die Risiken für ihre IT-Systeme und Prozesse identifizieren und bewerten. Dieses System sollte auf einem gefahrenübergreifenden Ansatz beruhen und sowohl europäische als auch internationale Normen berücksichtigen.

Durch die Sicherung von Netz und Informationssystemen können Unternehmen ihre Cybersicherheit erheblich verbessern. Die Umsetzung dieser Maßnahmen trägt dazu bei, die IT-Infrastruktur zu schützen und die Risiken von Cyberangriffen zu minimieren. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Erhöhung des Cybersicherheitsniveaus in der EU und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen Bedrohungen.

NIS 2 Umsetzung und Cybersicherheitsstärkungsgesetz

Bedeutung des 2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes

  • Das Gesetz zur Umsetzung von EU NIS2 und Stärkung der Cybersicherheit, das NIS2UmsuCG, wird 2025 in Kraft treten.

  • Es überführt die EU-Mindeststandards für Cybersecurity der NIS2-Richtlinie in deutsche Gesetzgebung.

Maßnahmen zur Umsetzung der NIS 2 RL

  • Die Unternehmen müssen sich an die neuen Regeln halten und ihre Cybersecurity verbessern.

  • Die Umsetzung der NIS 2-Maßnahmen muss dem BSI von Betreibern kritischer Anlagen nach drei Jahren spätestens nachgewiesen und dann alle drei Jahre geprüft werden.

Fazit und Ausblick

Ein Schritt in die richtige Richtung, der sich auch durch Pragmatismus auszeichnet

  • Die NIS 2.0 Richtlinie stellt einen bedeutenden Fortschritt in der EU-Gesetzgebung zur Cybersicherheit dar. Sie zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu etablieren und bietet einen klaren rechtlichen Rahmen für Unternehmen, um ihre IT-Sicherheit zu verbessern und Cyberangriffe abzuwehren.

    Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf mehr Sektoren und die Einführung strengerer Aufsichts- und Meldepflichten wird sichergestellt, dass sowohl Betreiber kritischer Anlagen als auch wichtige Einrichtungen besser auf Bedrohungen vorbereitet sind.

    Die Richtlinie fördert einen risikobasierten Ansatz, der Unternehmen dazu ermutigt, kontinuierlich ihre Sicherheitsmaßnahmen zu evaluieren und anzupassen, um den dynamischen Bedrohungslandschaften gerecht zu werden.

    Obwohl die Umsetzung der NIS 2.0 Richtlinie Herausforderungen mit sich bringen kann, insbesondere für kleinere Unternehmen, bietet sie gleichzeitig die Möglichkeit, die Cybersicherheitsstrategien zu stärken und das Vertrauen in digitale Dienste zu erhöhen.

    Insgesamt ist die NIS 2.0 Richtlinie ein pragmatischer Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in Europa, der sowohl die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe erhöht als auch die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert. Unternehmen, die die Richtlinie frühzeitig umsetzen, können nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Marktstellung durch erhöhte Sicherheitsstandards verbessern.

Ein risikobasierter Ansatz für mehr Cybersicherheit

  • Ein risikobasierter Ansatz bedeutet, dass Unternehmen ihre Ressourcen gezielt dort einsetzen, wo die größten Gefahren bestehen, und somit effizienter auf Sicherheitsvorfälle reagieren können. Dies umfasst die Priorisierung von Maßnahmen zur Absicherung besonders kritischer Systeme und Daten, die für den Geschäftsbetrieb unerlässlich sind.

  • Die Einführung eines risikobasierten Ansatzes ermutigt Unternehmen, über bloße Compliance hinauszugehen und eine proaktive Sicherheitskultur zu etablieren. Durch kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Sicherheitsstrategien können Unternehmen ihre Resilienz gegenüber Cyberangriffen erhöhen und gleichzeitig die Anforderungen der NIS 2.0 Richtlinie erfüllen.

  • Insgesamt trägt der risikobasierte Ansatz dazu bei, das Cybersicherheitsniveau in Unternehmen nachhaltig zu verbessern. Er ermöglicht eine flexible Anpassung an die dynamischen Bedrohungslandschaften und fördert die Entwicklung maßgeschneiderter Sicherheitslösungen, die den spezifischen Bedürfnissen und Risiken jedes Unternehmens gerecht werden. Unternehmen, die diesen Ansatz verfolgen, sind besser darauf vorbereitet, Cyberbedrohungen effektiv zu begegnen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit ihrer Informationssysteme zu gewährleisten.